Ab dem 01.10.2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht in Arzt- und Zahnarztpraxen für Patienten und Besucher.
Bitte denken Sie daran, dass wir das Gesetz nicht gemacht haben, es aber umsetzen müssen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ab dem 01.10.2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht in Arzt- und Zahnarztpraxen für Patienten und Besucher.
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